 RSS-Feed - Einträge
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Die vorige Frage zu der Steigerung der NK von -6 auf 366 kam von mir, aber der Sachverhalt ist nun ein anderer. Daher habe ich noch mal ein neues Thema mit einer hoffentlich einfachen und präzisen Frage. Die Hausverwaltung hat sich nun zu der Steigerung geäußert. Sie sagen, dass Sie sich im Vorjahr geirrt haben, und dass ich nun statt 366 ca. 600 Euro nachzahlen soll. Abschluss des Zeitraums ist 31.12.2010. Letztes Jahr habe ich die Rechnung im Juni erhalten. Nun, im März 2012, wollen sie mir also noch mal für 2010 240 Euro abknöpfen. Muss ich die zahlen?
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24.03.2012 - 19:32:26
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/266
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Guten morgen,
ich hab bei dem Einzug in meine Wohnung die Türrahmen in der Wohnung gestrichen, allerdings die Türen nicht. Jetzt bei meinem Auszug (habe 3 Jahre in der Wohnung gewohnt und die Türen waren bei Einzug schon sehr abgewohnt) beschwert sich meine Vermieterin darüber, dass nur die Rahmen gestrichen sind und möchte, dass die Türen auch noch gemacht werden. Darf sie das?
Vielen Dank und Viele Grüße
NoVa
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21.03.2012 - 07:56:51
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/265
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Guten morgen,
in meinem Mietvertrag wird mir die Gartennutzung untersagt. Ich wohne in einem 2-Familienhaus, meine Nachbarin (Tochter der Vermieterin) hat das alleinige Recht der Gartennutzung. Ich soll allerdings die Gartenpflegekosten anteilig bezahlen. Muss ich das, obwohl ich kein Recht auf Nutzung des Gartens habe? Dazu muss ich sagen, dass ich nun 3-Jahre in der Wohnung wohne und nun ausziehe, da ich weder einen eigenen Strom- noch Heizzähler habe und es immer wieder Ärger bezüglich der Kosten gibt. Die Gartenpflegekosten habe ich weder bei der 1ten; noch bei der 2ten Abrechnung bezahlt, da meine Vermieterin immer mit sich reden lies. Nun hab ich aber Angst, dass sie mir, sollte ich die Gartenpflegekosten diesmal nicht zahlen, meine Kaution nicht auszahlt
Vielen Dank und Viele Grüße!
NoVa
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21.03.2012 - 07:51:18
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/264
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Guten Tag,
von dem letzten auf dieses Jahr hat sich meine NK-Abrechung von -6 auf 366 Euro erhöht. Mein Verbrauch ist um 30 Euro gestiegen. Zudem entfielen auf das ganze Haus 600 Euro Nachzahlung der Müllgebühr. Schon hier ist fraglich, auf wen das wie umgelegt wird (dazu gleich), aber es gibt mindestens 5 Mietpartein mit insgesamt 7 Mietern + ein China-Imbiss, auf die das auf jeden Fall verteilt werden könnte. So weit komme ich auf eine Steigerung von aufgerundet 130 Euro.
Im Haus befindet sich ein China-Imbiss, und im Verteilerschlüssel sind bei sämtlichenn Kosten Anteil Wohnung angegeben. Während aber im letzten Jahr kein Verteilerschlüssel für die Einzelposten angegeben wurde, fehlt dieses Jahr die Relation der Gesamtkosten von Wohnungen und Imbiss. Insgesamt sind die Ausgaben des Hauses fast exakt gleich geblieben, ABER während die Wohnungen letztes Jahr 25% Anteil an den Müllgebühren hatten, wurde dort dieses Jahr ohne Ankündigung mehr als 50% erhoben. Bei mir allein ist der Posten Müllgebühren (ohne die besagte Nachzahlung, die extra abgerechnet ist) von 101,46 Euro auf 343,18 Euro gestiegen. Diese 240 Euro Differenz stehen nun zur Debatte. Ist das rechtens? Wie kann ich vorgehen?
Mit besten Grüßen
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20.03.2012 - 17:00:22
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/263
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Meine Lebensgefährtin lebt in einer 2er-WG und ich übernachte häufig bei ihr (habe aber natürlich eine eigene Wohnung). Nun hat der Vermieter meine Lebensgefährtin wegen "illegaler Untermiete" angeklagt und Schadensersatz gefordert. Auslöser ist vermutlich die Vermutung, dass ich mir einen Haustürschlüssel nachgemacht habe, da er beobachtet hat, wie ich mit einem Schlüssel die Haustür aufgeschlossen habe. Diesen hat mir aber meine Freundin einen Moment vorher aus dem Fenster herunter geworfen (was er scheinbar nicht mitbekommen hat, da er gerade mit dem Auto angekommen ist). Die Schadensersatzforderung ist meines Erachtens nicht Rechtens, aber ich kenn mich da ja nicht aus. Weiß jemand Bescheid wie es in dieser Beziehung rechtlich aussieht?
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09.03.2012 - 19:11:32
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/261
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Ich hab eine Mieterhöhung erhalten, als begründung wird der Mietspiegel genommen (Anstieg)
Zusätzlich gibt es eine Tabelle auf der gezeigt wird
in welcher Klasse meine Wohunung liegt.
ab 4 Punkte is man in der Klasse Gut
Ich bin genau bei 4 Punkte, aber als + Punkt zählt
da auch der Aufzug, und soweit ich weis Zahl ich für den Aufzug quasi schon in den Nebenkosten mit, ist es denn dann zulässig sowas aufzuführen ?
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07.03.2012 - 11:03:50
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/260
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Ich habe im Februar 2011 ein Einschreiben an meinen Vermieter geschickt, das meine Wohnung einfach zu kalt ist und das ich dadurch Schimmel bekommen habe.
Jetzt nach einem Jahr, nachdem ich mir den Hausmeister geschnappt habe, kam endlich eine Firma die die Feuchtigkeit prüfen sollte, der nette Mitarbeiter hat dann mit so einem Gerät gemessen und meinte zu mir dass das haus überhaupt keine Wärmedämmung hat und es kein Wunder sei das es so kalt in meiner Wohnung ist.
Ich habe jeden Tag die Fenster weit auf für ungefähr 10 minuten und hatte dann natürlich die Heizungen an, die heizung sind auch heiß aber der raum bleibt kalt und dadurch kommt wohl der Schimmel.
Könnt ihr mir helfen was ich noch tun kann, der vermieter interessiert sich nicht dafür.
Wieviel Mietminderung kann ich machen?
Vielen Dank!
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06.02.2012 - 09:47:06
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/257
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Hallo, meine Mutter 88-jährig lebt seit 12 Jahren mittels Mietvertrages in einer bescheidenen 35 qm Bungalow-Wohnung eines AWO Pflege- und Seniorenzentrums, aber weder zur Pflege noch direktes betreutes Wohnen. Sie hat Pflegestufe 1. Die Rente beträgt ca. 671, euro, Die Miete incl. Verpflegungspauschale mittlerweile ca. 500,- Euro, da sie am Frühstück und Mittagstisch teilnimmt.
Die Heizkosten/Strom-und Wasserabrechnung sowie andere Nebenkosten verliefen immer in geringer Höhe plus-Minus 25,- bis 50,- Euro..
In 2009 wurde das AWO -Objekt an eine Immobilienfirma verkauft, und von dort die Räumlichkeiten gepachtet..Gleichzeitig wurde ein Trakt für Demenzkranke neugebaut und die restlichen Wohnungen und Bungalows renoviert und mit neuer Wärmedämmung versehen...aber keine Heizungskörper neu installiert..
Zu erwähnen ist auch noch, dass danach der Heizkörper ausfiel und erst nach insgesamt 3 Wochen erneuert werden konnte. Im Eingangsbereich/Vorraum durch Feuchtigkeit sich zusätzlich der Estrich Fußboden gehoben und eine Ausbeulung auf dem PVC Boden hervorgerufen, der aufgrund der Bewegungseinschränkung meiner Mutter eine Sturzgefahr in die Wohnung oder auf dem Weg in die Toilette darstellt. Nach einer ersten Estrich-Reparatur hat sich die Beule wieder gebildet und ist zur Zeit noch unrepariert.
Gleichzeitig haben wir -im Dezember 2011- wie die anderen Mieter auch - eine jährliche Kostenabrechnung erhalten.. mit einer Nachzahlungsforderung von 400,- Euro. Alle Mieter haben eine entsprechende drastische Nachzahlungabrechnung erhalten.
Aufgrund einer Reklamation aller Mieter wurde von der AWO Leitung ein Schreiben entworfen dass die Abrechnungshöhe als Rechtens erklärte. Die allgemeine Betriebskostenverordnung BetrKV wurde beigefügt- Die Begründung liegt zum einen darin dass die Vorauszahlungspauschale von 2,53 pro qm in der Vergangenheit zu niedrig angesetzt sei, gegenüber real zu erhebenden 3,84 - Ausserdem seien in der Vergangenheit bestimmte für die Umlage zulässige Betriebskostenfaktoren wie Grundsteuer bzw. Sach-und Haftpflichtversicherungen nicht einbezogen worden.. Die vorgenannten Gründe und qm Kostendifferenz würde sich daher auch auf die noch zu erstellende Abrechnung für 2011 auswirken..
Frage 1: Gibt es einen berechtigten Grund/Argument gegen diese 'wirklich aus dem Rahmen fallende Abrechnung vorzugehen.. In dem ersten Abrechnungs-Schreiben 2010 wurde in keiner Weise zu der Rechnungshöhe Stellung bezogen.. zumal die Mieter auch für 2011 ohne Kommentar solch eine Abrechnung erhalten hätten. Wäre es nicht zu der Reklamation der Mieter gekommen, dann wäre es auch nie zu einem Anhebungsvorschlag der Einrichtung gekommen. Jetzt erst heisst es: sie können natürlich die bisherige Pauschale anheben lassen um einer hohen Nachzahlungsforderung entgegenzuwirken.
Und hätte man nicht zum Zeitpunkt der betragsmässigen Betriebskosten Erkenntnisse in Verbindung mit der zu erwartenden Nachforderung die Alten Leute und langjährigen Heimbewohner schon mal 'vorankündigen müssen?'
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10.01.2012 - 20:15:13
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http://www.meinmietrecht.de/Forum/Gehe-zu/253
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