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Inkassounternehmen.de: Der branchenspezifische Inkasso-Blog im Internet. Hier finden interessierte Leser eine Vielzahl an Informationen zu den Themen Inkasso, Forderungsmanagement, Inkassobüro, Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen, Bonitätsprüfungen, vorgerichtliches Mahnverfahren sowie gerichtliches Inkassoverfahren. Aktuelle News, interessante Hintergründe, aktuelle Entwicklungen und wichtige Informationen auf einen Blick. Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH ist ein auf das Mengeninkasso spezialisiertes Inkassounternehmen mit Sitz in Osnabrück.
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Hinzugefügt am 28.10.2010 - 17:05:04 von Inkasso
Kategorie: wirtschaft RSS-Feed exportieren
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Sinkende Privatinsolvenzen in 2011
Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland ist um 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. 2011 zeigten 136.033 Menschen in Deutschland ihre private Zahlungsunfähigkeit an. Die Anzahl der Privatinsolvenzen ist damit ebenso rückläufig wie die der Firmeninsolvenzen. 30.294 Firmen haben im Jahr 2011 ihre Zahlungsunfähigkeit gemeldet. Das sind 6,2 % (1.986 Firmen) weniger als im Vorjahr. Diese Zahlen meldet das Schuldenbarometer 2011 einer Hamburger Wirtschaftsauskunftei. Insgesamt haben in den vergangenen zehn Jahren somit mehr als eine Millionen Privatpersonen Insolvenz angemeldet. Nach relativen Zahlen betrachtet, meldeten im Bundesland Bremen 2011 die meisten Menschen je 100.000 Einwohner (293) ihre Zahlungsunfähigkeit an. Diese Zahl liegt weit über dem Bundesdurchschnitt von 166. Die niedrigste Zahl pro 100.000 Einwohner weist das Bundesland Bayern mit 121 Insolvenzen im Jahr 2011 auf. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Privatinsolvenzen in nur vier Bundesländern, wobei die Bundesländer Nordrhein-Westfalen mit 7,1 Prozent und Hamburg mit 6,0 Prozent den größten Anstieg verzeichneten. Das Bundesland Sachsen hingegen senkte seine Zahl der Privatinsolvenzen um 13,3 Prozent, ebenso Baden-Württemberg um 10,6 Prozent. Nach wie vor bleibt der Trend in der Verteilung auf die Altersgruppen erhalten. Junge Frauen und Senioren geraten vermehrt in die Zahlungsunfähigkeit. Allerdings dominieren die Männer weiterhin die Gesamtstatistik, deren durchschnittlicher Anteil an Privatinsolvenzen bei rund 58 Prozent liegt. Experten prognostizieren für 2012 eine Zahl an Privatinsolvenzen von 135.000 - 137.000. Quelle: Bürgel
19.03.2012 - 16:22:00
http://www.inkassounternehmen.de/news.php?artid=81#01id81
 
2011: Weniger Firmeninsolvenzen als im Vorjahr
30.294 Firmen haben im Jahr 2011 ihre Zahlungsunfähigkeit gemeldet. Das sind 6,2 % (1.986 Firmen) weniger als im Vorjahr. Somit erreicht die Zahl der Firmeninsolvenzen wieder das Niveau vor der Finanzkrise, nur 2007 hat es weniger Insolvenzen gegeben. Die positive Entwicklung der Konjunktur im vergangenen Jahr hat sich entsprechend auf die Zahl der Firmeninsolvenzen ausgewirkt. Demnach gibt es keine Signale für einen negativen Trend und die Spezialisten prognostizieren sogar für 2012 noch 1% weniger Firmeninsolvenzen als in 2011. In 15 von 16 Bundesländern gingen die Zahlen der Firmen, die in die Zahlungsunfähigkeit geraten sind, im Vergleich zum Jahr 2010 zurück. Die Ausnahme bildet das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Hier ist die Zahl der Firmeninsolvenzen um 3,6% gestiegen. Sachsen-Anhalt verzeichnete den stärksten Rückgang mit rund 16%. Dem folgen Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein mit rund 14 % weniger Insolvenzen als 2010. Erschreckend ist jedoch das Ergebnis der Studie, dass immer mehr Jungunternehmen,  die erst bis zu 2 Jahre ihr Unternehmen führen, von der Zahlungsunfähigkeit betroffen sind. Deren Anteil stieg im Vergleich zu 2010 um rund 35 % an. Jungunternehmen stehen vielfältigen Problemen gegenüber. Gerade in der Anfangsphase einer Unternehmung treten oftmals Probleme mit der Kapitalausstattung bzw. Finanzierungsschwierigkeiten durch restriktive Kreditvergaben der Banken auf. Als weitere Gründe für die zunehmende Anzahl von Insolvenzen bei jungen Unternehmen werden strategische Fehlentscheidungen durch mangelnde Erfahrung und Marktveränderungen genannt. Bei Firmen hingehen, die mehr als 50 Jahre am Markt operieren, ging die Zahl der Unternehmensinsolvenz um rund 35% zurück. Von der gewählten Rechtsform betrachtet, waren Gewerbetreibende und GmbHs mit insgesamt rund 75% am stärksten von der Pleite betroffen. Rund 51% der Firmeninsolvenzen gehen auf Dienstleistungsunternehmen zurück. Bezogen auf die Firmendichte hat das Bundesland Bayern mit 64 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen die geringste Anzahl an Firmenpleiten, wobei der Bundesdurchschnitt bei 88 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen liegt. Die meisten Firmeninsolvenzen je 10.000 Unternehmen sind im Bundesland Bremen mit 135 festgestellt worden. Quelle: Aktuelle Studie Bürgel Wirtschaftsinformationen
23.01.2012 - 14:10:00
http://www.inkassounternehmen.de/news.php?artid=80#01id80
 
Inkasso ist Vertrauenssache
Wenn Kunden Rechnungen nicht bezahlen und der Stapel offener Forderungen wächst, stellen Unternehmen sich oftmals die Frage, ob sie ihr Forderungsmanagement an einen externen Partner wie zum Beispiel ein Inkassounternehmen abgeben. Inkassounternehmen übernehmen den professionellen Forderungseinzug, ohne die sensible Kundenbeziehung zu belasten, und sorgen somit dafür, dass offene Forderungen weitestgehend erfolgreich ausgeglichen werden. Aufgrund der Vielzahl von Inkassounternehmen, die mittlerweile am Markt vertreten sind, ist es für Unternehmen schwierig, sich für einen geeigneten Inkassopartner zu entscheiden. Beitrag "Inkasso ist Vertrauenssache" Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst GmbH ist ein auf das Mengeninkasso spezialisiertes Inkassounternehmen. Das Leistungsspektrum umfasst neben dem vorgerichtlichen Inkassoverfahren und dem Debitorenmanagement auch das gerichtliche Mahnverfahren. Das Inkassounternehmen bietet zudem Bonitätsprüfungen von Privatpersonen und Firmen im eigenen Online-Bonitätsportal an. TÜV-geprüftes Inkasso und effektives Forderungsmanagement schnell, sicher, transparent sowie kostenoptimiert aus einer Hand.    
20.12.2011 - 13:13:00
http://www.inkassounternehmen.de/news.php?artid=79#01id79
 
EZB senkt Leitzinsen auf 1,25 %
Der neue EZB-Präsident Mario Draghi senkt als erste Tat im neuen Amt die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB). Weil sich die Hinweise für eine wirtschaftliche Flaute im Euroraum verdichten, veränderte die EZB die Leitzinsen von 1,50 auf 1,25 Prozent. Erst kürzlich hat Mario Draghi das Amt der EZB-Spitze von dem Franzosen Jean-Claude Trichet übernommen, der dieses Amt acht Jahre ausübte. Der Leitzins ist der Zinssatz, zu dem sich Banken bei der EZB Geld leihen können, um es wiederum in Form von Krediten an die Wirtschaft weiterzugeben. Somit stellt der Leitzins die Untergrenze für alle im Euroraum vergebenen Kredite dar. Niedrige Zinsen erhöhen die Investitionsbereitschaft von Unternehmen und wirken sich somit auf die Wirtschaftskraft des Landes aus. Darüberhinaus steigern niedrige Zinsen die Konsumfreude der Verbraucher, die wiederum die inländische Konjunktur ankurbelt. Allerdings fördern günstige Zinsen auch die Inflation, die derzeit über dem Zielwert von zwei Prozent im Euroraum liegt. Gerade bei zunehmenden Finanzierungen über Verbraucherkredite aufgrund der niedrigen Zinsen kann die Zahl der Forderungsausfälle für Unternehmen spürbar steigen und ihre Liquidität einschränken. Ergänzend dazu bewegt sich das Schuldenbarometer, das in regelmäßigen Abständen von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH veröffentlicht wird, im Bezug auf die Zahl der Privatinsolvenzen nahezu auf dem Rekordniveau des Vorjahres. Gerade junge und ältere Menschen sowie Niedriglohnempfänger geraten immer mehr in finanzielle Schieflage. Mangelnde Finanzerfahrung, unpassender Konsum, verlockende Konsumentenkredite aber auch Scheidung und Arbeitsplatzverlust sind einige Gründe für hohe Verschuldung. Damit Firmen nicht auf ihr Geld verzichten und offene Forderungen ausbuchen müssen, sollten sie sich rechtzeitig für die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen entscheiden. Inkassounternehmen stehen in allen Fragen des Forderungsmanagements ihren Auftraggebern zur Seite.
21.11.2011 - 09:28:00
http://www.inkassounternehmen.de/news.php?artid=78#01id78
 
Die telefonische Mahnansprache - ein erfolgreiches Instrument im Inkasso
Der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst nutzt die telefonische Ansprache als weiteren Kommunikationsweg, um mit seinen Schuldnern im Inkassoverfahren in Kontakt zu treten. Sinn und Zweck des Telefonats ist es, den säumigen Schuldner mit der offenen Forderung zu konfrontieren und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu vereinbaren, denn nur der Schuldner weiß, warum er die offene Forderung nicht bezahlt. „Die direkte telefonische Ansprache ist ein erfolgreiches Instrument im außergerichtlichen Mahnverfahren und ermöglicht uns ein zielgerichtetes Vorgehen. Aus diesem Grund setzen wir die telefonische Mahnansprache in unserem Forderungseinzug ein,“ hält Burkhard Quermann, Geschäftsführer der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH fest.Im Telefoninkasso können vielfach Zahlungsvereinbarungen getroffen, Fragen geklärt und wirtschaftliche sowie persönliche Situationen mit dem Schuldner erörtert werden. Häufig kommt die telefonische Mahnsprache immer dann zum Einsatz, wenn im Vorfeld der Schuldner auf die postalischen Mahnschreiben nicht reagiert hat. Dann hilft meistens der direkte Weg in der Ansprache weiter, um mit dem Schuldner in Kontakt zu kommen und letzten Endes die Forderung erfolgreich beizutreiben. Teilweise ist eine Vielzahl an Kontaktversuchen der Mitarbeiter zu verschiedenen Uhrzeiten und an unterschiedlichen Wochentagen notwendig, bis der Schuldner telefonisch erreicht wird. „Ausgeschaltete Mobiltelefone, Arbeitszeiten, Mailbox oder Anrufbeantworter sind nur einige Gründe dafür, warum Schuldner telefonisch nicht immer direkt für uns erreichbar sind,“ so Quermann. Der Beginn des Telefonats zielt in der Regel auf die Erklärung seitens des Schuldners ab, warum er die Forderung bislang noch nicht bezahlt und die vorangegangenen Mahnschreiben nicht beantwortet oder ignoriert hat. Meistens stellt sich im Telefonat heraus, dass dem Schuldner die Forderung durchaus bekannt ist, ihm aber derzeit finanzielle Mittel oder Möglichkeiten fehlen, diese in einer Gesamtsumme zu begleichen. Häufig liegen aber auch Missverständnisse oder Einwendungen seitens des Schuldners vor, die im Telefonat einfacher geklärt werden können, sodass die Forderung schneller bezahlt wird. Zudem klären die Mitarbeiter den Schuldner auch darüber auf, welche Folgen eine weitere Nichtzahlung für ihn haben wird. Aus dem Gespräch im Telefoninkasso erhält das Inkassounternehmen wertvolle Informationen über den Schuldner, sodass die Inkasso-Mitarbeiter dem Schuldner individuelle Zahlungsvereinbarungen anbieten können. Diese Zahlungsvereinbarungen passen besser auf seine Situation und führen somit zum erfolgreichen Forderungseinzug für den Gläubiger. „Unsere Mitarbeiter sind auf derartige Gespräche im Telefoninkasso speziell geschult und ausgebildet. Fortlaufende Trainings sichern unseren hohen Qualitätsstandard und vereinfachen unseren Mitarbeitern den Umgang mit schwierigen Gesprächen,“ schließt Quermann.
15.08.2011 - 14:05:00
http://www.inkassounternehmen.de/news.php?artid=77#01id77
 
Erhöhung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2011
Zum 01.07.2011 gilt die neue Pfändungsfreigrenze voraussichtlich für die kommenden zwei Jahre bis zum 30.06.2013. Gemäß § 850c Abs. 2a Zivilprozessordnung (ZPO) ist die Pfändungstabelle im zweijährigen Abstand anzupassen. Eine Anpassung ist aber nicht grundsätzlich mit einer Erhöhung gleichzusetzen. Innerhalb der letzten sechs Jahre blieb die Pfändungsfreigrenze unverändert. Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz steigt die Pfändungsfreigrenze von 989,99 € auf 1029,99 € - also 40,00 € - an. Demnach erhöht sich auch der Betrag, ab dem das Einkommen voll pfändbar ist, auf 3.154,15 €. Die Pfändungsfreigrenzen spielen z.B. beim Forderungseinzug im gerichtlichen Mahnverfahren als Instrument der Zwangsvollstreckung, das Inkassounternehmen für ihre Mandanten durchführen können, eine wichtige Rolle. Ebenso kommt der Forderungspfändung bei bestehender Unterhaltspflicht eine besondere Bedeutung zu. Lohnpfändungstabelle_2011.pdf herunterladen Die Lohnpfändungstabelle zeigt, wie viel bei einer Lohnpfändung vom Einkommen gepfändet werden darf. Der jeweilige pfändbare Einkommensbetrag ist zudem davon abhängig, wie viele unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner und Kinder) im Haushalt leben. Als Arbeitseinkommen gilt dabei das jeweilige Nettoeinkommen des Schuldners. Wenn dieser mehrere Einkommen im Monat erwirtschaftet, werden diese addiert.
01.08.2011 - 08:30:00
http://www.inkassounternehmen.de/news.php?artid=76#01id76
 
EU plant Vereinheitlichung der Kontopfändung im Ausland
Die Europäische Union in Brüssel plant für Firmen, wie bspw. Inkassounternehmen, das Eintreiben von Schulden im Ausland zu erleichtern, um somit Betrügern schneller das Handwerk legen zu können. Mit einer einheitlichen Regelung innerhalb der EU soll es Gläubigern in Zukunft möglich sein, auch bei Konten im Ausland eine Kontopfändung durchzuführen und somit das Konto für den säumigen Schuldner vorerst zu sperren. Vorgabe ist, dass Kontopfändungen bei Schuldnern aus unterschiedlichen EU-Ländern genauso einfach möglich sein sollen, wie in den jeweiligen Länder intern selbst. Derzeit gibt es in allen 27 Mitgliedsländern unterschiedliche Regelungen bzw. Rechtslagen, woraufhin sich der Einzug von offenen Forderungen durch Vollstreckungsmaßnahmen als recht schwierig darstellt und meisten nur über lange, kostenintensive Gerichtsprozesse umzusetzen ist. Bis zu 60% der Schulden, die die Grenze in andere EU-Länder überschreiten, werden gar nicht erst durch das Unternehmen selbst oder auch durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht. Aber gerade bei jungen und kleinen Unternehmen, bei denen es auf jeden Euro ankommt, können offene Forderungen zu ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten führen. Nach Angaben der EU versuchen derzeit ca. 1 Millionen Unternehmen ausstehende Zahlungen im Ausland einzutreiben. Oftmals handelt es sich dabei um Waren, die im Internet gekauft worden sind, bei denen das Unternehmen aber zu keiner Zeit die Ware erhalten hat. Die offenen Rechnungen innerhalb der EU summieren sich auf mittlerweile rund 600 Millionen Euro.Dem Vorschlag zur europaweiten Vereinheitlichung der Kontopfändung müssen allerdings noch das Europaparlament und die einzelnen Mitgliedsländern zustimmen. Die Regelung soll nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen gelten, die Forderungen gegenüber Firmen oder auch anderen Privatpersonen haben.
26.07.2011 - 16:52:00
http://www.inkassounternehmen.de/news.php?artid=75#01id75
 
Anpassung des Basiszinssatzes zum 01.07.2011 auf neu 0,37%
Zum 01.07.2011 hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz von bislang 0,12% auf 0,37% erhöht. Anhand des Basiszinssatzes werden die Verzugszinsen gemäß § 288 BGB ermittelt, die Gläubiger ihren Schuldnern berechnen. Daraus ergibt sich für Geschäfte mit Verbrauchern ein neuer Verzugszinssatz von 5,37% (alt: 5,12%) bzw. bei Geschäften mit Unternehmen ein Verzugszinssatz von 8,37% (alt: 8,12%).Grundsätzlich muss ein Schuldner den Schaden, der durch seinen Zahlungsverzug dem Gläubiger entstanden ist wie bspw. den Einsatz eines Inkassounternehmens, bezahlen. Bei einer Geldschuld zählen u.a. die Verzugszinsen zum Verzugsschaden. Eine Geldschuld ist gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen.  Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30.06.2011 (Nr. 96) bekannt gegeben. Die nächste Veränderung des Basiszinssatzes kann frühestens zum 01.01.2012 durch die Deutsche Bundesbank erfolgen.
07.07.2011 - 09:24:00
http://www.inkassounternehmen.de/news.php?artid=74#01id74
 
 
 
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